Forschungszulagengesetz –
Forschungszulage (FZulG)

Ihre Innovation mit einer Forschungszulage fördern

Um die Forschungsaktivitäten in Deutschland anzuregen und den Investitionsstandort Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2020 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FzulG) erlassen. Es ermöglicht eine Steuererstattung von bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet. Mehrere Projekte sind je Unternehmen zulagenfähig, bis zu einer Höhe der Gesamtkosten für Forschung & Entwicklung Höhe von vier Millionen Euro, von denen
25 % bezuschusst werden können. Mehr zur Höhe der Forschungszulage finden Sie hier.

Welche Unternehmen sind förderfähig ?

Steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des Körperschaftssteuer- bzw. Einkommenssteuergesetzes sind antragsberechtigt. Die Forschungszulage ermöglicht eine Steuererstattung von bis zu einer Million Euro pro Jahr für alle steuerzahlenden Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.

  • Durch unsere Erfahrung Antragssumme erhöhen!
  • Finanzierung für Forschungsprojekte sichern!
  • Zeit beim Antrag sparen!
Forschungszulage

Welche Projekte kommen in Frage?

Alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab dem 01.01.2020 sind förderfähig, sofern sie zu einer oder mehreren der folgenden Kategorien gehören:

Grundlagenforschung

industrielle Forschung

experimentelle Entwicklung

Bei allen Anträgen müssen zudem formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie viel Geld kann man erhalten?

Der steuerliche Zuschuss beträgt 25% der förderfähigen Kosten bei maximal
1 Million Euro pro Antragsteller pro Jahr. Dieser Zuschuss wird als Steuergutschrift bei der nächsten Veranlagung ausbezahlt bzw. von der fälligen Steuerschuld abgezogen.

%

steuerlicher Zuschuss

pro Antragsteller pro Wirtschaftsjahr

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten für MitarbeiterInnen, die an Forschungs- und Entwicklungs-Projekten arbeiten, jeweils für den Anteil ihrer Arbeitszeit, der auf förderungsfähige Aktivitäten entfällt.
  • Ausgaben für Fremdaufträge in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, also Auftragsforschung (zu 60% anrechenbar).

Wie beantragt man die Forschungszulage?

Antrag für eine Forschungszulagen-Bescheinigung

Die Grundlage für die Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die bei der Bescheinigungstelle Forschungszulage BSFZ – auch rückwirkend – beantragt werden kann (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/).

Antrag für die steuerliche Forschungszulage

Der ELSTER-Antrag muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Im Gegensatz zum Antrag auf Bescheinigung müssen die exakten angefallenen Aufwendungen angegeben werden.

Warum Anträge mit ARTTIC/PNO stellen?

Als Europas führende Innovationsberatung hat die PNO-Gruppe (ARTTIC), mehr als 30 Jahre Erfahrung mit F&E-Steuerfördermitteln. Wir erstellen jährlich rund 3.000 Anträge in EU-Ländern, und erreichen eine Erfolgsquote von über 95 % positiver Bescheinigungen. Unsere Erfolgsrate ist drei Mal höher und die Fördersumme 29 % höher im Durchschnitt aller Fördermittelanträge (z. B. WBSO, 2019).

Im hochlaufenden Markt für deutsche Forschungszulage können wir ebenfalls eine Erfolgsquote von 95 % auf Vorhabensebene vorweisen. Zu unserem Portfolio gehören Unternehmen aus allen Branchen mit Schwerpunkten auf Verfahrenstechnik/Maschinenbau, Automotive, IT und Bau/Landwirtschaft. Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe, vom Start-up bis zum international aufgestellten börsennotierten Unternehmen, mit besonderer Expertise hinsichtlich komplexer Verbundunternehmen.

Jahre Erfahrung mit F&E-Steuervergünstigungen und EU-finanzierten F&E-Projekten

Seit Einführung der Forschungszulage 2020 begleitet ARTTIC Unternehmen bei der Antragsstellung und hat eine nachweislich erfolgreiche Strategie für die Kommunikation mit der BSFZ erarbeitet

Vorhaben gemäß Klassifikation Forschungszweige von der BSFZ

Kunden gemäß Wirtschaftszweigklassifikation WZ2008

  • Physik 2% 2%
  • Umwelttechnik 2% 2%
  • Andere Agrarwissenschaften 2% 2%
  • Sprachen und Literatur 2% 2%
  • Bauingenieurwesen 5% 5%
  • Werkstofftechnik 5% 5%
  • Agrarbiotechnologie 5% 5%
  • Chemische Verfahrenstechnik 7% 7%
  • Medizinische Biotechnologie 7% 7%
  • Maschinenbau 11% 11%
  • Informatik und Informationswissenschaften 16% 16%
  • Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik 16% 16%
  • Andere Ingenieurwissenschaften und Technologien 20% 20%
  • Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 2% 2%
  • Metallerzeugung und -bearbeitung 2% 2%
  • Herstellung von Möbeln 2% 2%
  • Herstellung von sonstigen Waren 2% 2%
  • Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 2% 2%
  • Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 2% 2%
  • Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 2% 2%
  • Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n. g. 2% 2%
  • Erziehung und Unterricht 2% 2%
  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 4% 4%
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4% 4%
  • Forschung und Entwicklung 4% 4%
  • Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 4% 4%
  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 7% 7%
  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 9% 9%
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 11% 11%
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 11% 11%
  • Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 11% 11%
  • Maschinenbau 13% 13%

Unsere Services

Kostenloser Vorabcheck ihrer Projekte

Wir helfen Ihnen dabei, die förderfähigen Forschungsprojekte zu identifizieren. Wir prüfen Ihre F&E-Aktivitäten auf deren Förderfähigkeit gemäß FZulG und auf andere Förderprogramme. Wir stellen das beste Projektportfolio zusammen.

Antrag auf Forschungszulagen-Bescheinigung

Wir nehmen Ihnen die gesamte Vorbereitung, das Verfassen und die rechtzeitige Fertigstellung Ihres qualitativ hochwertigen Forschungszulagen-Antrags ab. Nachforderungen der BSFZ werden von uns fristgemäß beantwortet.

Aufbau einer effizienten und rechtskonformen Verwaltung

Wir informieren über verwalterische Anforderungen und schulen Ihre MitarbeiterInnen darin, diese zu erfüllen und korrekt zu verwalten.

Ihre Forschungszulagen- erklärung vorbereiten

Wir verhelfen Ihnen zum Rechtsanspruch auf die Steuergutschrift, damit sie Planungssicherheit bei der Finanzierung im kommenden Jahr haben. Wir koordinieren die korrekte und fristgerechte Übermittlung der Forschungszulagen-Erklärung an das Finanzamt.

ARTTIC kooperiert bei Bedarf mit einer auf die Forschungszulage spezialisierten Steuerberatung: Ebner Stolz Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, einem der größten Häuser Deutschlands.

Risikobefreites Tarifmodell

Wir können Ihnen die zuvor genannten Dienstleistungen auf einer risikobefreiten Basis anbieten, mit einer Bereitstellungsgebühr, einer Prämie bei erfolgreicher Bescheinigung und einer erfolgsbasierten Vergütung auf Basis des Steuerbescheides des Finanzamts über Ihre Forschungszulage.

Forschungszulage / Forschungszulagengesetz

Ihr Kontakt zu uns

Wieviel Zeit kann Ihr Forschungs- und Entwicklungsteam mit dem Antrag verbringen? Erkennen Sie, ob Ihr Vorhaben nach Frascati- Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Aufwendungen erkannt haben, die unter die Forschungszulage fallen?

Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 6 Forschungszulagengesetz und optimieren Ihre Chancen.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Online-Meeting zur Einführung in die Forschungszulage und den Service von ARTTIC Innovation GmbH, sofern Ihr Unternehmen mindestens 3 Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitende aufweist.

Während dieses unverbindlichen Online-Meetings können Sie Ihre Fragen zur Forschungszulage stellen. Klicken Sie auf die Schaltfläche und planen Sie Ihren Videocall-Termin. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage.

ARTTIC Innovation GmbH

Oskar-von-Miller-Ring 29
80333 München

+49 (0) 89 248 83 03 0
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