Förderfähigkeit
Die inhaltliche Prüfung auf Förderfähigkeit eines Forschungsvorhabens wird von der Bescheinigungsstelle ausgeführt. In der Bescheinigungsverordnung FZulG-BV heißt es: “der Anspruch auf Forschungszulage hängt von der Feststellung ab, ob ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 bis 3 FZulG vorliegt. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 bis 3 FZulG obliegt den Bescheinigungsstellen, die die inhaltliche Prüfung übernehmen und dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens nach § 2 Absatz 1 bis 3 FZulG ausstellen.” (FZulg BV)

Frascati Handbuch 2015
Das Frascati Handbuch der OECD ist ein Werk, das erstmals 1963 entwickelt wurde, um die Daten zu Forschungsaktivitäten für EU-Programme zu statistischen Zwecken methodisch vergleichbar zu definieren. Seither erscheinen regelmäßig neue Auflagen.
Die Bescheinigungsstellen Forschungszulage entscheiden anhand der Frascati-Richtlinien, ob ein förderfähiges Forschungsvorhaben vorliegt.
Was gilt als “Forschung”?
Die Definition der Projekte, die unter die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung passen, ist entscheidend. Während einige Aktivitäten für die Entwicklung von Innovationen eindeutig unter die Frascati-Definitionen fallen, sind andere schwer abgrenzbar. Untenstehend einige Beispiele für dieses Spektrum an Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (nur zur Illustration, nicht vollständig und im Einzelfall zu prüfen!)
NICHT forschung
- Marketing, Marktforschung
- Weiterbildung, Training
- Standard-Tests und Versuche
- Werkzeugeinrichtung
- Externe Gutachten / Patentanmeldung
- Kundendienst und Beseitigung von Störungen nach dem Verkauf
- Aktivitäten, die nicht im Antrag stehen
EVENTUELL FORSCHUNG
- Qualitätskontrolle im direkten Zusammenhang mit dem Projekt
- Technikbezogene Arbeitszeit für Supervising des wissenschaftlichen Personals, z.B. Postdocs
- Versuchsproduktion, falls die Produktion Serientests/Konzipierungs- und Ingenieurarbeiten ergibt
- Brainstorming-Sessions zu technischen Problemlösungen während des Projekts
FORSCHUNG
- Klinische Versuche
- Prototypenentwicklung
- Analyse von Testdaten
- Neue Methoden und Prozesse
- Auftragsforschung
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Wieviel Zeit kann Ihr Forschungs- und Entwicklungsteam mit dem Antrag verbringen? Erkennen Sie, ob Ihr Vorhaben nach Frascati- Regeln förderfähig ist? Wissen Sie, ob Sie alle Aufwendungen erkannt haben, die unter die Forschungszulage fallen?
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 6 Forschungszulagengesetz und optimieren Ihre Chancen.
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Die Beratung seitens ARTTIC/PNO Group zur Forschungszulage umfasst ausdrücklich keine Hilfeleistung in Steuersachen. Diese ist Steuerberatern und anderen gemäß §3 StBerG befugten Berufsgruppen vorbehalten.
Wir bieten die Unterstützung zum FZulG in Kooperation mit EbnerStolz an, einer der Top Ten und eine der großen selbstständigen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften Deutschlands.
