forschungszulage Antrag
Bei diesen Bescheinigungsstellen muss ein digitaler Antrag auf die Forschungszulage eingereicht werden. Die Bescheinigung berechtigt zum Abruf der Forschungszulage beim Finanzamt im zweiten Schritt. Sie bewertet die Förderfähigkeit der Forschungsprojekte, aber nicht die Höhe der Forschungszulage.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 6 des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) wird durch die VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR gebildet.
Der Bescheinigungsantrag ist ein nur ein Teilschritt des FZulG-Antragsprozesses. Allerdings sind der Projektstart der einzureichenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte und die Antragstellung voneinander unabhängig. Gegenwärtig kann die auf den Gesamtpersonalkosten für Forschungsprojekte (bzw. Auftragsforschung) basierende Förderung rückwirkend ab dem 01. Januar 2020 geltend gemacht werden.
Wann sollte der Forschungszulage Antrag begonnen werden?
Wir empfehlen zügig mit der Beantragung der Forschungszulagenbescheinigung zu beginnen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Generell kann der Antrag immer unterjährlich durch Sie selbst gestellt werden. Es gibt allerdings zahlreiche Gründe, die für eine Antragstellung mit der Unterstützung von ARTTIC sprechen:
Der Antrag muss in Form und Inhalt den Regeln des Forschungszulagengesetzes und der aktuellen Durchführungsverordnung entsprechen.
Nur dann erzielen Sie die optimale steuerliche Förderung. Die Hürde für viele Unternehmen: Im Antrag stehen nur knappe 800 Zeichen zur Verfügung, um das Vorhaben zu beschreiben. Diese 800 Zeichen müssen wiederum den Vorgaben des Frascati-Handbuchs der OECD entsprechen. Das Frascati-Handbuch definiert auf ca. 400 Seiten im Detail, welche Projekte als Forschungsprojekte anerkannt werden. Die 450 Berater der PNO/ARTTIC-Gruppe sind seit Jahren mit diesem europäischen Grundsatzwerk vertraut. Wir helfen Ihnen dabei, förderfähige Projekte zu identifizieren.
Ihr Projektfortschritt, Ihre Arbeitszeit und die (auch rückwirkend) zu geltend machenden Aufwendungen müssen gesetzeskonform dokumentiert werden.
Die Forschungszulage kann zukünftig auch für Vorhaben, die bereits bis zu 4 Jahre zurückliegen, beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer Projektadministration und setzen gemeinsam eine dem Gesetz entsprechende Buchhaltung und Dokumentation auf.
Wir verfügen über langjährige Expertise in europäischen steuerlichen Forschungsförderungprogrammen.
ARTTIC hat die in Europa bereits eingeführten steuerlichen Forschungsförderungsprogramme kontinuierlich daraufhin untersucht, wo Chancen, Hürden und Fallstricke bei den Prüfungen und Bewilligungen vorhanden sind und welche Vorgehensweise die Projektträger in den EU-Ländern verbindet. Aus diesen Erkenntnissen haben wir für unsere Partner Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen und Leitfäden sind Kern unserer täglichen Arbeit und ermöglichen eine erfolgsversprechende Projektbeschreibung im Antrag.
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Wir helfen Ihnen bei dem Antrag nach § 6 Forschungszulagengesetz und optimieren Ihre Chancen.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Online-Meeting zur Einführung in die Forschungszulage und den Service von ARTTIC Innovation GmbH, sofern Ihr Unternehmen mindestens 3 Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitende aufweist.
Während dieses unverbindlichen Online-Meetings können Sie Ihre Fragen zur Forschungszulage stellen. Klicken Sie auf die Schaltfläche und planen Sie Ihren Videocall-Termin. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anfrage.
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